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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 11 S 32.13   

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https://dejure.org/2014,215
OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 11 S 32.13 (https://dejure.org/2014,215)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.01.2014 - 11 S 32.13 (https://dejure.org/2014,215)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2014 - 11 S 32.13 (https://dejure.org/2014,215)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.08.2005 - 7 C 25.04

    Schweinemastanlage; Genehmigungsbedürftigkeit; Altanlage Anzeige; Nichtbetrieb

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 11 S 32.13
    Demgegenüber sieht der beschließende Senat keine Gründe, die es rechtfertigen könnten, von dieser nicht nur in seiner eigenen Rechtsprechung vertretenen Einschätzung abzurücken (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 2010, - 11 S 67.09 -, zitiert nach juris, Rz. 10; BVerwG, Urteil vom 25. August 2005, - 7 C 25.04 -, zitiert nach juris, Rz. 15; BayVGH, Urteil vom 29. Mai 2009, - 22 B 08.722 -, zitiert nach juris, Rz. 25).
  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722

    Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 11 S 32.13
    Demgegenüber sieht der beschließende Senat keine Gründe, die es rechtfertigen könnten, von dieser nicht nur in seiner eigenen Rechtsprechung vertretenen Einschätzung abzurücken (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 2010, - 11 S 67.09 -, zitiert nach juris, Rz. 10; BVerwG, Urteil vom 25. August 2005, - 7 C 25.04 -, zitiert nach juris, Rz. 15; BayVGH, Urteil vom 29. Mai 2009, - 22 B 08.722 -, zitiert nach juris, Rz. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2010 - 11 S 67.09

    Windkraftanlagen; Rechtsschutzantrag der drittbetroffenen Gemeinde;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 11 S 32.13
    Demgegenüber sieht der beschließende Senat keine Gründe, die es rechtfertigen könnten, von dieser nicht nur in seiner eigenen Rechtsprechung vertretenen Einschätzung abzurücken (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 2010, - 11 S 67.09 -, zitiert nach juris, Rz. 10; BVerwG, Urteil vom 25. August 2005, - 7 C 25.04 -, zitiert nach juris, Rz. 15; BayVGH, Urteil vom 29. Mai 2009, - 22 B 08.722 -, zitiert nach juris, Rz. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 11 B 6.15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Zwar besitzt ein rechtzeitig vor dem Erlöschen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellter Antrag auf Verlängerung gemäß § 18 Abs. 3 BImSchG keine aufschiebende Wirkung in dem Sinne, dass deren Fortdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung über diesen Antrag fingiert wird (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Mai 2016 - OVG 11 S 54.15 - Juris, Rn. 30 ff.), bei rechtzeitiger Antragstellung kann die Verlängerung jedoch auch nach Fristablauf ausgesprochen werden und lässt die erloschene Genehmigung ggf. rückwirkend wiederaufleben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - BVerwG 7 C 25/04 - Juris, Rn. 15; Senatsbeschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 11 S 32.13 -, Juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 11 S 54.15

    NABU mit Eilantrag gegen eine Schweine- bzw. Ferkelzuchtanlage im

    Soweit diesbezüglich auf den Beschluss des Senats vom 9. Januar 2014 - OVG 11 S 32.13 - (juris Rz. 3) verwiesen wird, geht diese Annahme fehl.

    Dass eine Fristverlängerung auch noch nach Fristablauf "rückwirkend" ausgesprochen werden kann bzw. zulässig ist, soweit der entsprechende Antrag rechtzeitig gestellt wurde - dies ist vorliegend zu Recht unstreitig -, entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 25. August 2005 - 7 C 25/04 -, juris Rz. 15; vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Januar 2014 - OVG 11 S 32.13 -, juris Rz. 2; Thüringer OVG, Urteil vom 17. Juni 2015 - 1 KO 369/14 -, juris Rz. 62; Scheuing/Wirths, GK-BImSchG, a.a.O., § 18 Rz. 70 f.).

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